Bitte senden Sie Ihre Anfrage hierzu bis spätestens 29. Februar 2012 per E-Mail an dgfw@conventus.de oder per Fax an 03641 31 16 243 unter Angabe
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Ihrer vollständigen Adresse
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Telefon
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E-Mail
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Bundesland, in dem Sie tätig sind.
Wir setzen uns Anfang März mit Ihnen in Verbindung.
Bitte beachten Sie, dass in folgenden Bundesländern kein Bildungsurlaubsgesetz besteht:
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Baden-Württemberg
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Bayern
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Thüringen – Hier kann Bildungsurlaub jedoch einzelnen Arbeitnehmern auf der Grundlage von Tarifverträgen oder Einzelarbeitsverträgen gewährt werden. Bitte fragen Sie Ihren Arbeitgeber.
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Sachsen